Antrag KDK 09.06.2018

 Kein Plastik mehr auf unsere Felder!

 Antrag des Ortsvereins Rüppurr zur KDK am 09.06.2018 4

 Die Kreisdelegiertenkonferenz möge beschließen,die Bundestagsfraktion aufzufordern, die Bioabfallverordnung dahingehend zu ändern, dass behandelte Bioabfälle, die auf Feldern ausgebracht werden, keine Kunststoffreste mehr enthalten dürfen.

Begründung:

 

Intakte und saubere Böden sind die wichtigste Grundlage für eine nachhaltige Versorgung mit gesunden Lebensmitteln.

Gemäß § 4 Abs. 4 der bundesweit geltenden Bioabfallverordnung ist es derzeit zulässig, dass Reste aus Bioabfallbehandlung (v.a. also Gülle und Schlämme aus Biogasanlagen) einen Anteil an Fremdstoffen, insbesondere Glas, Kunststoff und Metall bis zu einem Höchstwert von 0,5 % bezogen auf die Trockenmasse des aufzubringenden Materials enthalten darf. Bei Einhaltung der zulässigen Düngemengen dürfen somit ganz legal bis zu 10 kg Kunststoffreste pro Hektar und Jahr auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden.

Hintergrund ist die Verwertung von verpackten Lebensmitteln mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). So werden zum Beispiel abgelaufene Joghurtbecherpalettenweise geschreddert und dann gesiebt mit einem Sieb von bis zu 2 mm Durchmesser. Das heißt, Plastikteilchen von unter 2 mm dürfen ganz legal bis zur o.g. Grenze ausgebracht werden.

Das ist eine schleichende und nicht hinnehmbare Belastung unserer Böden und Gewässer, die beendet werden muss. Die Kunststoffe bauen sich im Boden nicht ab,sondern reichern sich Jahr für Jahr an. Sie gelangen auch in Gewässer und verbrei-ten sich damit weiter. Abgesehen von den Folgen für Vögel, die diese Teile aufpickenkönnen und abgesehen von den hinlänglich bekannten Folgen der Kunststoffbelastungen der Ozeane, kann der Kunststoff so auch in die Nahrungskette gelangen undden menschlichen Körper belasten.

Zwar gelten bei der Ausbringung als Dünger auch die Schadstoffgrenzwerte der Dün-emittelverordnung, jedoch zählt Kunststoff an sich nicht zu den Schadstoffen. In landwirtschaftlichen Böden hat er dennoch nichts verloren!

Abgelaufene Lebensmittel sollten – sofern noch bedenkenlos genießbar – vorzugswürdig an diejenigen abgegeben werden, die sie noch verzehren möchten. Ist das nicht möglich, sind die Verpackungen von den Lebensmittelresten mechanisch sauber zu trennen und getrennt zu verwerten. Ist auch das nicht möglich, sind verpackte Lebensmittelreste thermisch in Müllverbrennungsanlagen zu verwerten. Sie dürfen nicht mehr in Biogasanlagen, Äcker und damit in die Nahrungskette geraten. Dass damitauch Lebenmittelreste verbrannt werden, deren Verwertung als Bioabfall eigentlichsinnvoller wäre, ist eher in Kauf zu nehmen als die Belastung der Böden mit Kunststoffen. 

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